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AutorenbildSebastian Kieback

Die Grunderwerbsteuer in Hamburg steigt ab 2023 von 4,5 % auf 5,5 %

Der rot-grüne Hamburger Senat hat die Anhebung der Grunderwerbsteuer in Hamburg von 4,5 % auf 5,5 % ab 2023 beschlossen. Der Immobilien-Eigentumserwerb wird somit weiter erschwert.

Grunderwerbsteuer Hamburg

© Adobe Stock



Die Grunderwerbsteuer zählt zu den sogenannten Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Sie fällt immer dann an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. In der Regel ist der neue Eigentümer (Käufer) zur Zahlung verpflichtet. Die Regelung zur Höhe treffen die einzelnen Bundesländer. Sie beläuft sich bundesweit derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 %. Hamburg hatte diese Steuer zuletzt 2009 von 3,5 % auf 4,5 % erhöht.


Zu den Gründen der Anhebung wurden verschiedene Angaben gemacht. Zum einen soll die Corona-bedingt angespannte Haushaltslage die Ursache sein, zum anderen Steuerrechtsänderungen des Bundes, welche zu erheblichen, nicht kompensierten Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt geführt haben.

Es soll zugleich jedoch Ermäßigungen für junge Familien oder Sozialwohnungen geben. Hier soll die Grunderwerbsteuer auf 3,5 % abgesenkt werden.


Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und liefert die höchsten Einnahmen für den Haushalt der Länder. Auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung sind unter ansonsten unveränderten Annahmen ab 2023 jährliche Mehreinnahmen von 132 Mio. € für die Stadt zu erwarten.



Übersicht der Höhe der Grunderwerbsteuer 2022 nach Bundesländern (Hamburg noch mit 4,5 %)












Der Grafik sind neben den Steuersätzen weiterhin Zahlungen zu entnehmen, wie sie bei einem Kauf einer 400.000 € teuren Immobilie anfallen. Für Immobilienkäufer in Hamburg betragen die Mehrkosten ab 2023 daher 4.000 €.


Die durchschnittliche Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland beträgt 5,5 %. Die Hansestadt wird sich daher ab 2023 im Mittelfeld der Bundesrepublik bewegen.




Quellen: Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbH; Statista GmbH




Fazit und Meinung

In einem früheren Blogartikel bin ich bereits darauf eingegangen, dass Im Koalitionspapier der Regierungsparteien geschrieben steht, dass man den Eigentumserwerb durch private Haushalte erleichtern wolle.

Mit der Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer sollen Immobilienkäufer demnach entlastet werden. Ob die Stadt solch eine "Regelung" umsetzen wird, darf nun stark bezweifelt werden!


Mit der Nachricht zur Anhebung der Grunderwerbsteuer wird dieses Vorhaben ad absurdum geführt, auch wenn es hier wenige Ausnahmen geben soll. Banken verlangen bei der Finanzierung einer Immobilie, egal ob als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung, meist die Abdeckung der Erwerbsnebenkosten durch Eigenkapital. Demzufolge ist ab 2023 noch mehr Eigenkapital notwendig, um sich eine Finanzierung zu sichern. Der Eigentumserwerb wird also weiterhin erschwert! Zur Einordnung: Deutschland hat bereits eine der geringsten Eigentumsquoten in der OECD.


Zum Grund der Anhebung hatte ich zunächst gelesen, sei die Corona-bedingt angespannte Haushaltslage ausschlaggebend. Demnach müsste die Anhebung also nur von begrenzter Dauer sein. Da nun aber auch mit erheblichen Mehrbelastungen durch Zukunftsbereiche wie Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilitätswende, Stadtentwicklung, Wissenschaft und Bildung argumentiert wird, kann eine spätere Senkung hier ins Reich der Fabeln eingeordnet werden.


Prinzipiell halte ich die Anhebung auf einen Bundesdurchschnitt vertretbar, und dennoch zeigt das erneut, dass der Erwerb von Immobilieneigentum und damit auch der Aufbau einer privaten Altersvorsorge nicht gefördert werden soll.


Pressemitteilung der Stadt Hamburg

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